AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Privatkunden – Sonderfahrzeugbau / Offroad- & Expeditionsfahrzeuge


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Freiraum 4×4 GmbH
und privaten Auftraggebern über Leistungen im Bereich Sonderfahrzeugbau, insbesondere für den Zusammenbau und Ausbau von GfK-Kabinen, Innenausbau, Karosserie- und Zwischenrahmenbau, Tischlerarbeiten sowie Schweiß- und Metallbauarbeiten an Offroad- und Expeditionsfahrzeugen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.


2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.


3. Leistungsumfang und Zusatzarbeiten

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Zusatzarbeiten, Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, die während der Bauphase erforderlich werden oder vom Auftraggeber gewünscht sind, werden gesondert berechnet.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis des zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundenlohns sowie der anfallenden Materialkosten.

Bei Sonder- und Einzelanfertigungen können technische Anpassungen während der Bauphase erforderlich werden, die keinen Mangel darstellen.


4. Preise und Preisänderungen

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Kommt es während der Bauphase zu Materialengpässen oder Preissteigerungen durch Zulieferer oder Drittanbieter, behalten wir uns vor, diese an den Auftraggeber weiterzugeben, sofern die Preissteigerungen nicht von uns zu vertreten sind.


5. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung zu leisten.
Bei längerer Bauzeit können Abschlagszahlungen vereinbart werden.

Der Restbetrag ist spätestens bei Abnahme bzw. vor Abholung des Fahrzeugs zur Zahlung fällig.


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie das Fahrzeug rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten.


7. Liefer- und Fertigstellungstermine

Angegebene Liefer- oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Lieferverzögerungen von Zulieferern oder technisch notwendiger Anpassungen verlängern die Ausführungszeit entsprechend.


8. Abnahme und Abholung

Nach Fertigstellung ist die Leistung vom Auftraggeber abzunehmen.

Mit der Abnahme oder der Abholung des Fahrzeugs gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, sofern keine offensichtlichen Mängel angezeigt wurden.

Offensichtliche Mängel sind spätestens bei Abholung schriftlich anzuzeigen.


9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Bei handwerklichen Einzel- und Sonderanfertigungen sind geringfügige Abweichungen in Maß, Farbe, Materialstruktur oder Oberfläche technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch:

  • normalen Verschleiß

  • unsachgemäße Nutzung

  • Offroad- oder Expeditionsbetrieb mit erhöhter Beanspruchung

  • Eigenumbauten oder Fremdeingriffe nach Übergabe


10. Haftung

Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


11. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

Gelieferte Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Bis zur vollständigen Zahlung besteht ein Werkunternehmerpfandrecht am übergebenen Fahrzeug.


12. Urheberrechte

Zeichnungen, Entwürfe, Planungen und konstruktive Lösungen bleiben geistiges Eigentum der Freiraum 4×4 GmbH und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weiterverwendet werden.


13. Widerrufsrecht

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Beginnt die Ausführung der Arbeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann im Falle eines Widerrufs Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen verlangt werden.


14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Firmenkunden (B2B) – Sonderfahrzeugbau / Offroad- & Expeditionsfahrzeuge


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Freiraum 4×4 GmbH
und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Leistungen im Bereich Sonderfahrzeugbau, Kabinenbau, Innenausbau von GfK-Kabinen, Karosserie- und Zwischenrahmenbau, Tischler- sowie Schweiß- und Metallbauarbeiten.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.


2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

Technische Änderungen und Anpassungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.


3. Leistungsumfang und Zusatzarbeiten

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Zusatzarbeiten, Änderungen oder Erweiterungen, die während der Bauphase erforderlich werden oder vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
Die Abrechnung erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundenlohn sowie der anfallenden Material- und Fremdkosten.

Bei Sonder- und Einzelanfertigungen sind konstruktive Anpassungen während der Bauphase branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.


4. Preise und Preisänderungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Materialengpässen, Lieferverzögerungen oder Preissteigerungen von Zulieferern oder Drittanbietern während der Bauphase sind wir berechtigt, diese Mehrkosten an den Auftraggeber weiterzugeben, sofern sie nicht von uns zu vertreten sind.


5. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung zu leisten.
Bei längerer Bauzeit können Abschlagszahlungen vereinbart werden.

Rechnungen sind spätestens bei Abnahme bzw. vor Abholung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Geltendmachung von Verzugszinsen sowie weiterer Verzugsschäden vor.


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie das Fahrzeug rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen oder Mehrkosten infolge unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.


7. Liefer- und Fertigstellungstermine

Angegebene Liefer- oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Lieferverzögerungen von Zulieferern oder technisch notwendiger Anpassungen verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

Ansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


8. Abnahme und Abholung

Nach Fertigstellung ist die Leistung vom Auftraggeber abzunehmen.

Mit der Abnahme oder der Abholung des Fahrzeugs gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.


9. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:

  • normalen Verschleiß

  • einsatzbedingte Schäden durch Offroad- oder Expeditionsbetrieb

  • unsachgemäße Nutzung

  • Eigen- oder Fremdeingriffe nach Übergabe

Geringfügige Abweichungen in Maß, Farbe, Materialstruktur oder Oberfläche sind bei Sonderanfertigungen branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.


10. Haftung

Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


11. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

Gelieferte Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Bis zur vollständigen Zahlung steht uns ein Werkunternehmerpfandrecht am übergebenen Fahrzeug zu.


12. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Zeichnungen, Planungen, Konstruktionen und technischen Lösungen bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.


13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Freiraum 4×4 GmbH.


14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.